§ 1) AUFTRAGSERTEILUNG
Der Jagdvertrag zwischen der Firma CHMELSO GmbH und dem Kunden kommt zustande entweder durch eine Schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Kunden.
Bei Buchung einer Jagdgruppe durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots, haftet dieser Kunde für den Schaden wenn ein Jäger oder mehrere Jäger die Jagdreise nicht antreten.
Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Jagdreise. Mit der unterzeichneten Jagdanmeldung bestätigen Sie auch, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.
Um alle für die Reise nötigen Formalitäten für Waffenscheine, Jagdlizenzen, termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, EU-Waffenpass und eine gültige Jagdkarte sofern nicht anders vereinbart, mindestens 30 Tage vor Reiseantritt bei uns eingelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren.
§ 2) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit dem Angebot wird Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie auch die Vorschreibung für die fällige Vorauszahlung. Die Restzahlung hat spätestens 20 Tage vor Reiseantritt nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen (Jagdeinladung und Gastjagdkarte) zu erfolgen. Sollte die Vorauszahlung trotz gegebener Nachfrist nicht termingerecht bei uns einlangen, besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Dokumente. In diesem Fall gilt die Reise als von Ihnen storniert. Alle damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden getragen werden.
Die Endabrechnung erfolgt auf Grund des von Ihnen unterzeichneten Jagdprotokolls. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, hat der gesamte Zahlungsverkehr über unser Büro zu erfolgen. Direkte Absprachen mit bzw. Direktzahlungen an den Anbieter vor Ort oder Dritte werden generell nicht anerkannt.
Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Jagdanbieters vor Ort. Sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd und Trophäengebühren sowie allfälliger Gebühren für Versand und Importverzollung ausgehändigt.
Ein ebenfalls stehendes Guthaben wird binnen 6 Monaten nach Jagdsaison Ende der gebuchten Wildart Rückerstattet.
§ 3) LEISTUNGEN
Der Umfang der Leistungen wird im Angebot und in der Buchungsbestätigung klar definiert. Davon abweichende Absprachen mit dem Anbieter vor Ort oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden.
§ 4) REKLAMATIONEN WÄHREND DER JAGDREISE
Für jeden Jagdgast wird ein Jagdprotokoll erstellt, in denen Leistungen sowie Abschüsse vermerkt werden. Sobald der Jagdgast das Protokoll unterzeichnet hat, bestehen keine weitere Ansprüche auf nachträgliche Reduzierung der Trophäenstärke, Anzahl der Trophäen oder erhaltenen Dienstleistungen, die nicht im Protokoll aufgeführt sind.
Das Protokoll ist unabdingbare Grundlage für Reklamationen und absolut verbindlich. Somit müssen Beanstandungen unverzüglich an Ort und Stelle gemeldet werden und Abhilfe verlangt werden. Sollte keine Abhilfe erfolgen, muss die Beanstandung in das in jedem Fall anzufertigendem Protokoll aufgenommen werden, dass von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. In jedem Fall ist der Jagdgast verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. Schaden gering zu halten. Nachträgliche Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Gibt eine Teilleistung Anlass zu Reklamationen, so können sich Regressansprüche in jedem Fall nur auf die Leistung beziehen, nicht aber auf den gesamten Reisepreis. Im Übrigen ist unsere Haftung nur auf Höhe des Reisepreises beschränkt.
§ 5) VERJÄHRUNG DER MÄNGELANSPRÜCHE
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt am Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Im Übrigen gelten hier die gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Jagdreise gegenüber dem Jagdveranstalter geltend gemacht werden.
§ 6) HAFTUNG
Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke können wir keine Haftung übernehmen, es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen dürfen. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie es auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen, auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.
Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes können wir keine Haftung übernehmen.
§ 7) PFLICHTEN DES JAGDGASTES
Der Kunde ist verpflichtet, bei ev. auftretenden Leistungsstörungen oder nötigen Änderungen im Reiseverlauf alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Weiteres ist der Kunde verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd oder zum Ausschluss von der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangement Betrag berechnet.
§ 8) RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
Wir bzw. der Jagdanbieter vor Ort behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt, die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise in Frage stellen. Gleiches gilt, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl an der Jagdreise nicht erreicht wird, ohne dass daran den Jagdreiseveranstalter ein über den Grad leichter Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden trifft.
In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen in voller Höhe refundiert.
§ 9) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei Stornierung aus welchen Gründen auch immer werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornokosten in Rechnung gestellt.
a) Bei einem Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise bis 45 Tage vor dem Reiseantritt, werden Ihnen als pauschale Entschädigung
50 % der Gesamt-Jagdreisekosten in Rechnung gestellt.
b) Bei einem Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise weniger als 45 Tage vor Reiseantritt, werden Ihnen 100 % der Gesamt-Jagdreisekosten in Rechnung gestellt.
Die Gründe für diese Stornierungsbestimmungen sind, dass die bereits beantragten Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen mehrheitlich auf den Namen des Kunden ausgestellt werden und nicht übertragen werden können. Darüber hinaus erleidet der Jagdanbieter vor Ort durch eine Stornierung einen erheblichen finanziellen Verlust, der nicht kompensiert werden kann.
§ 10) VORZEITIGER ABBRUCH DER REISE
Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen von ihm zu vertretenden Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden.
Jagd in alkoholisierten Zustand führt zum sofortigen Abbruch der Jagd bzw. zum Ausschluss von der Jagd. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangement Betrag berechnet.
§ 11) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Jagdkunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. In diesem Fall wird sich Chmelso GmbH lediglich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 12) VERSICHERUNGEN
Der Jagdgast ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz ( Reisestorno-Versicherung ) zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Jagd vom Kunden selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.
§ 13) ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Der Kunde muss immer die allgemeinen Informationen des Bestimmungslandes beachten, weil hier sehr wichtige Informationen über das genaue Jagdgebiet angeführt sind.
§ 14) TROPHÄENIMPORT
Einige Wildarten stehen auf der Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens für bedrohte Tierarten. Es wird also eine spezielle Importgenehmigung (CITES) benötigt, die der Kunde bei den heimischen Behörden erhalten kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Genehmigung zu beschaffen. Hier finden sie die nächste Dienststelle, bei der Sie die Genehmigung beantragen können: www.cites.org.
§ 15) TRANSPORT
Im Falle einer Reise, bei der Sie mit Ihrem eigenen oder einem geliehenen Fahrzeug das Bestimmungsland erreichen, können Sie damit rechnen, dass dieses Fahrzeug während der Jagd zum Einsatz kommt, wenn es die Situation erfordert. Die Verwendung eines eigenen oder eines geliehenen Fahrzeugs im Jagdgebiet liegt in Ihrer Verantwortung. Wenn Sie die Fahrzeuge des Reviers nutzen, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass Extrakosten anfallen. Einzige Ausnahme sind die Reisen, bei denen klar angegeben ist, dass der Transport während der Jagd im Preis bereits enthalten ist.
§ 16) KEIN WIDERRUFSRECHT
Der Käufer hat beim Kauf von Jagd- Reisen kein wie beim Handel in Internetauktionen beispielsweise mit Antiquitäten üblich ein Widerrufsrecht.
§ 17) GERICHTSSTAND
Auf Basis gegenständlicher Geschäftsbedingungen zustande gekommene Verträge zwischen CHMELSO GesmbH. und dem Kunden unterliegen einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens Österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz der CHMELSO GesmbH. sachlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 18) SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Buchungsvertrages berechtigt nicht zum Rücktritt, sofern von uns eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung angeboten wird.
§ 19) BEARBEITUNGSGEBÜHR
Unabhängig davon, ob eine gebuchte Jagdreise auch angetreten wird, beträgt die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall pro Jagdkunde Euro 195,- und für nichtjagende Begleitpersonen Euro 69,-
§ 20) EIGENTUM AN DECKE UND WILDBRET VON ERLEGTEN WILD
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Jagdkunde kein Eigentum an Decke und Wildbret des von ihm erlegten Wildes.
§ 21) EINZELZIMMER
Alle Reisepreise sind auf der Basis von Doppelzimmern kalkuliert. Wenn die Übernachtung im Einzelzimmer stattfindet, so wird dafür ein Zuschlag berechnet. Nähere Auskünfte erteilt Chmelso Jagdreisen GmbH.
§ 22) ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Alle zusätzlichen Leistungsanforderungen des Kunden, die nicht vorher schriftlich vereinbart worden sind (beispielsweise zusätzliche Hotelübernachtung, zusätzliche Mahlzeiten, Miete einer Waffe etc.), sind entsprechend der Abrechnung vor Ort zusätzlich zu bezahlen. Bei Vermittelten Jagden/Reisen sind die Leistungsträger vom Kunden direkt zu bezahlen.
§ 23) KEINE ABSCHUSSGARANTIE
Chmelso Jagdreisen GmbH haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde ggf. gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. Chmelso Jagdreisen GmbH wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns darum bemühen, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen. Abweichende Regelungen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 24) JAGDSCHEIN UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Jeder Jagdgast ist verpflichtet die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. gültiger Jagdschein, internationale Jagdhaftpflichtversicherung etc.), die mit der gebuchten Jagdreise verbunden, sind zu erfüllen.
§ 25) TRANSPORT VON WAFFEN UND MUNITION
Der Jagdgast ist für den Transport seiner Jagdwaffen und Munition selbst verantwortlich. Das Fehlen der eigenen Jagdwaffe vor Ort stellt keinen Grund zur Minderung des Reisepreises bzw. zur Kündigung der Jagdreise dar.
§ 26 SCHLUSSWORT
Unsere Beratungen und Angaben beziehen sich ausschließlich auf eigene Erfahrungen, sowie Meinungen einiger Kunden und spiegeln die persönliche Einschätzung des Jagdveranstalters und Jagdorganisatoren im Ausland wieder. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Garantie für Trophäenstärken, Wildbestände sowie Streckenhöhe zu geben, weil exklusiv in freier Wildbahn gejagt wird und viele Faktoren dazu beitragen, den Jagdverlauf zu beeinflussen (Witterungsverhältnisse, Schießfertigkeit des Gastes etc.). Jedoch sei zu erwähnen, dass der Jagderfolg zu einem großen Teil auch vom Einfühlungsvermögen jedes einzelnen in fremde Mentalitäten, Einsatzbereitschaft sowie Passion abhängt.
Änderungen oder Zusätze zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten.
Vorbehalt für Preise, ausverkaufte Reisen etc.